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Gebäudeenergiegesetz von der Tagesordnung gestrichen


Die geplante Verabschiedung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde durch das Bundeskabinett blockiert. Damit ist die Umsetzung des Gesetzes voraussichtlich auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben.

Die Abstimmung über den Gesetzesentwurf wurde von der Tagesordnung genommen, nachdem acht Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem Brief an Kanzleramtsminister Peter Altmaier erheblichen Diskussions- und Änderungsbedarf angemeldet hatten. Unter anderem bezieht sich die Kritik auf den im GEG definierten Niedrigstenergiestandard. Dieser widerspreche dem Ziel des bezahlbaren Bauens. Vor allem der KFW-55-Standard wird kritisiert, der in vielen Fällen das Wirtschaftlichkeitsgebot missachte.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführen. Den Gesetzesentwurf stellten die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie Umwelt in einer Anhörung am 31. Januar vor.

Zum 1. Januar 2018 sollte eigentlich das Gesetz in Kraft treten, in der die verpflichtende Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) umgesetzt werden sollte, den Niedrigstenergiegebäudestandard für öffentliche Nichtwohngebäude zu definieren.

Voraussichtlich ist nun mit einer längeren Verzögerung zu rechnen.

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