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Vergabe von Immobiliendarlehen wieder erleichtert


Die strengeren Vorgaben für die Vergabe von Immobilienkrediten waren von Anfang an umstritten. Kritik gab es vor allem aus der Finanz- und Immobilienwirtschaft.

Das Bundeskabinett hat nun beschlossen, Präzisierungen zur "Wohnimmobilienkreditrichtlinie" der EU vorzunehmen. Diese betreffen Kriterien zur Prüfung der Kreditwürdigkeit von Bauherren. Hintergrund ist die seit März 2016 in deutsches Recht umgesetzte EU-Richtlinie, mit der eine zu einfache Vergabe von privaten Immobiliendarlehen und somit auch eine Immobilienblase verhindert werden soll. Seither sind die deutschen Banken verpflichtet, die Kreditwürdigkeit von Kunden genauer zu prüfen.

"Die bestehenden Regelungen werden präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht, um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern", teilte das Finanzministerium mit.

Das Bundeskabinett hat etwa beschlossen, dass "Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen" bei der Kreditwürdigkeitsprüfung mit berücksichtigt werden dürfen. Dies soll die Kreditvergabe erleichtern.

Außerdem sollen die Regeln für Verbraucher-Darlehensverträge grundsätzlich nicht auf die "Immobilienverzehrkredite" anwendbar sein. Dies solle dazu beitragen, die Auslegungsunsicherheiten mancher Institute bei der Kreditvergabe beispielsweise an ältere Menschen zu umgehen.

Zugleich wurden nun zusätzliche Instrumente beschlossen, damit die Finanzaufsicht BaFin vorbeugend und schnell bei einer drohenden Immobilienblase eingreifen kann. So sollen etwa höhere Hürden für neue Kredite für Wohnimmobilien möglich sein.

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