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Reform der Grundsteuer beschlossen

Der Bundesrat hat die Feststellung neuer Richtwerte für Immobilien beschlossen. Dies hat Erhöhungen der Grundsteuer logischerweise zur Folge.

Die Bundesländer haben nun die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Der Bundesrat verabschiedete einen von Hessen und Niedersachsen vorgelegten Gesetzentwurf, der die Neubewertung der rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland vorsieht. Damit soll die Steuer, die jährlich 13 Milliarden Euro im Jahr einbringt, auf eine rechtssichere Basis gestellt werden. Die für die Steuerberechnung entscheidenden Daten für die Wertermittlung stammen aus dem Jahr 1964 (West) und 1935 (Ost).

Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor: Der Wert unbebauter Grundstücke soll zukünftig nach dem Bodenrichtwert bemessen werden, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen der Vergangenheit ergibt. Zusätzlich wird bei bebauten Grundstücken der Wert des Gebäudes ermittelt. Es soll bei dem bisherigen dreistufigen Bewertungsverfahren bleiben: Danach hängt der Steuersatz zunächst vom Wert der Immobilie ab. Dieser soll im Rahmen der Reform neu bestimmt werden. Je nach Nutzung wird der Wert dann mit einer Messzahl multipliziert und um einen Hebesatz ergänzt, den jede Stadt unterschiedlich festsetzt. Die Wertermittlung der Bodenrichtwerte aller Grundstücke soll zum 01. Januar 2022 erfolgen.

Erst 2025 sollen die Mitarbeiter der Finanzverwaltungen mit der Neubewertung fertig sein. 2027 könnten die Bürger zum ersten Mal einen Steuerbescheid auf Grundlage der neuen Berechnungen bekommen.

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