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Ab 2017 noch mehr Fördermittel für den Sozialen Wohnungsbau


Die Schaffung von gefördertem Wohnraum wird von Bund und Ländern unterstützt: Investoren profitieren von den sogenannten Kompensationsmitteln, die von den Ländern für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden.

Ab dem kommenden Jahr werden die Fördermittel durch Bundeszuschüsse um eine halbe Milliarde Euro aufgestockt. Ab dem 1. Januar 2017 stehen damit über 1,5 Milliarden Euro aus Mitteln des Bundes für den dringend benötigten sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Die Länder, die seit der letzten Föderalismusreform alleine für den sozialen Wohnungsbau zuständig sind, sollen diese Mittel mit eigenen Mitteln aufstocken und über die Verwendung der Mittel berichten.

Geplant ist, dass auch 2018 weitere 500 Millionen Euro zusätzlich für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen.

Und wie profitieren Investoren von den Fördermitteln? Zuständig für die Beantragung sind jeweils die Landkreise oder kreisfreien Städte, in denen ein Neubauvorhaben entsteht.

Das „Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG)“ des Bundes sowie die jeweiligen Wohnraumfördergesetze der Länder regeln im Einzelnen die Voraussetzungen und Zuteilungsbedingungen.

Die Förderbanken der Länder sind dann für die Vergabe der staatlichen Mittel im Rahmen von Darlehen zuständig.

Die Investoren können meist nicht direkt mit den Förderinstituten in Kontakt treten, sondern müssen die Förderanträge über ihre Hausbank stellen. Diese reicht den Förderantrag mit ihrer Stellungnahme an das Förderinstitut weiter, welches nach Prüfung anhand der Förderrichtlinien die Kreditzusage gibt.

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