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Sachkundenachweis für Makler und WEG-Verwalter? Nicht für alte Hasen!


Die vom Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Gesetzentwurfs für neue Berufszulassungsregeln für Immobilienmakler und WEG-Verwalter wurden in der Sitzung des Bundesrats im Oktober abgewiesen.

Das bedeutet im Einzelnen: Makler und Verwalter, die seit mehr als sechs Jahren am Markt tätig sind, müssen nun doch keine Sachkundeprüfung ablegen. Bei der Prüfung, ob ein Gewerbetreibender ein „alter Hase“ ist, ist auch die Sachkunde zu berücksichtigen werden, die er während einer unselbstständigen Tätigkeit erworben hat. So empfahl es der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat.

Auch Mitarbeiter von gewerbetreibenden Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern müssen keinen Sachkundenachweis erbringen. Des Weiteren sollen Makler und Verwalter mehr Zeit bekommen, ihren „Alte-Hasen-Status“ zu belegen - oder eben eine Sachkundeprüfung abzulegen und alle sonstigen vorgesehenen Berufszulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Dafür sollen sie zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Zeit haben.

Die weiteren Ergebnisse der Bundesratssitzung: Anders als WEG-Verwalter sollen Immobilienmakler keine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Zudem müssen Kompetenzen hinsichtlich der energetischen Eigenschaften von Immobilien sowie Kundenberatungskompetenzen in einer Sachkundeprüfung nicht nachgewiesen werden.

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