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Kreditwürdig – oder nicht? Die neue Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie


Gerade im Moment, wo dank niedriger Zinsen und wirtschaftlichem Aufschwung ein Andrang auf Wohneigentum herrscht, könnten die in diesem Jahr in Kraft getretenen neuen Kreditvergaberichtlinien die Vorstellungen vom Eigenheim bei vielen Deutschen zunichte machen.

Die Neuregelung der Kreditvergabe bei Wohnimmobilien sieh nämlich vor, dass Kreditnehmer das geliehene Geld fortan weitreichender absichern müssen, als dies bisher gängige Praxis war.

Das Gesetz basiert auf der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie der EU, welche durch die Bundesregierung - von der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt - umgesetzt wurde und am 21. März dieses Jahres in Kraft getreten ist. Im Wesentlichen zielt die EU-Richtlinie darauf, eine neue Immobilienblase - wie sie 2008 zunächst den US-Markt und anschließend die Weltwirtschaft heimgesucht hatte - zu verhindern. Gleichzeitig soll einem überbewerteten, weitgehend spekulativen Immobilienmarkt vorgebeugt werden.

Die diesjährig in Kraft getretene Regelung sieht vor, dass sich Geldinstitute bei der Vergabe von Krediten nicht mehr darauf stützen, dass der Wert der betreffenden Immobilie die Summe des Kredits übersteigt. Banken dürfen nun nicht mehr auf den im Vergleich zum Kredit höheren Wert einer Immobilie setzen, um damit das Verlustrisiko bei einem Zahlungsausfall zu minimieren. Stattdessen wird nun der Schuldner viel stärker in die Pflicht genommen, den Bedingungen des Kreditvertrags nachzukommen.

Für den Kreditnehmer bedeutet dies, dass die Banken nun mehr Sicherheiten verlangen, damit sie einen Kredit vergeben können. Das heißt im Klartext: Der Kreditnehmer muss entweder mehr Eigenkapital aufbringen, oder aber über ein sehr gutes Gehalt verfügen und damit seine Bonität nachweisen.

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